Bildung

Grundschulen in der Verbandsgemeinde Wörrstadt

Für uns Sozialdemokraten ist "Bildung" das zentrale politische Thema. Wir sind stolz darauf, dass die Verbandsgemeinde Wörrstadt gemäß § 76 Abs. 1 Schulgesetz Trägerin der Grundschulen ist in Als Schulträgerin hat die Verbandsgemeinde Wörrstadt das Verwaltungs- und Hilfspersonal für die Schulen, die an Ganztagsschulen in offener Form außerunterrichtlich eingesetzten Betreuungskräfte sowie den Sachbedarf der Schule bereitzustellen und die hiermit verbundenen Kosten zu tragen. Zu den Kosten für die außerunterrichtlich eingesetzten Betreuungskräfte kann die Verbandsgemeinde aufgrund einer von ihr zu erlassenden Satzung Elternbeiträge nach § 68 Satz 2 Schulgesetz erheben. Dieser Verantwortung sind wir uns als SPD bewußt. Falls Sie Verbesserungswünsche zu "Ihrer" Grundschule haben, haben wir hier (klicken) ein online-Formular für Sie vorbereitet. Zu den Kosten, die die Verbandsgemeinde Wörrstadt gemäß § 75 Abs.2 Schulgesetz zu tragen hat, zählen z. B.
  • die Bezüge des Verwaltungs- und Hilfspersonals sowie die Vergütung der an Ganztagsschulen in offener Form außerunterrichtlich eingesetzten Betreuungskräfte,
  • die Bereitstellung, laufende Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulgebäude und Schulanlagen einschließlich der Schulkindergärten, der Hausmeisterdienstwohnungen, der Räume für die Personalvertretung,
  • die Ausstattung der Schulgebäude und -anlagen mit Einrichtungsgegenständen und deren laufende Unterhaltung,
  • die Beschaffung und laufende Unterhaltung der Lehr- und Unterrichtsmittel einschließlich der Ausstattung der Büchereien,
  • die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler in Ganztagsschulen,
  • der Geschäftsbedarf der Schulleitung, des Schulausschusses, der Vertretungen für Schülerinnen und Schüler, der Elternvertretungen der Schule und der Personalvertretung,
  • die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit (z. B. zu Sportanlagen, zu Jugendverkehrsschulen) sowie von behinderten Schülerinnen und Schülern auch im Rahmen sonstiger schulischer Veranstaltungen,
  • die Beschaffung und laufende Unterhaltung des für sonderpädagogische Maßnahmen erforderlichen besonderen Sachbedarfs (z. B. integrierte Fördermaßnahmen),
  • die Schülerunfallversicherung.

Schulen von morgen

Landkreis Alzey-Worms
Den Schulentwicklungsplan des Landkreises Alzey-Worms finden Sie hier (klicken). Er ist die Planungsgrundlage und enthält Maßnahmen für die Entwicklung der Schullandschaft für unsere Kinder im Landkreis Alzey-Worms.


Verbandsgemeinde Wörrstadt

Informationen zur Schulentwicklung im Gebiet der Verbandsgemeinde Wörrstadt sind in einem gesonderten Kaputel des Schulentwicklungsplans des Landkreises dargestellt, dass Sie hier finden (klicken).