Kita-Rechtsanspruch sicherstellen

Veröffentlicht am 05.12.2016 in Pressemitteilung

Kreis-SPD stellt Anfrage zu den Folgen des BGH-Urteils

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Oktober dieses Jahres entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn eine Kommune keinen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren anbieten kann und den Eltern deshalb Verdienstausfälle entstehen. Wie wirkt sich diese Entscheidung nun auf den Landkreis Alzey-Worms und auf das Handeln des Kreisjugendamtes aus? Das will die SPD-Kreistagsfraktion nun vom Jugendamt wissen und hat eine entsprechende Anfrage an die Kreisverwaltung gerichtet mit der Bitte, die Thematik in der kommenden Sitzung des Kreistages am 20. Dezember zu diskutieren. Konkret wollen die Sozialdemokraten wissen, ob aufgrund dieser Gerichtsentscheidung ein Handlungsbedarf besteht, ob es bisher bereits juristische Auseinandersetzungen gab, mit welchen Betreuungsquoten das Jugendamt gegenwärtig kalkuliert und wie der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz künftig sichergestellt werden kann.  

 

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